Ergebnis:

 

25.11.2012 In unserm letzten Gespräch wurde auch dieser Punkt besprochen.

Sehr wahrscheinlich ist der rechtliche Anspruch auf die im Energieeinsparnachweis geplante Vorlauftemperatur von 35/28°C schwer zu beweisen. Es müsste hier zu einem Rechtsstreit kommen, das würde ich aber gerne vermeiden!

Ein Gefühl bleibt jedoch: Es wurde vom Heizungsbauer ohne technische Notwendigkeit eine höhere Vorlauftemperatur angenommen. Das lässt sich meiner Meinung nach nur mit Kosteneinsparungen beim Aufbau der Anlage begründen. Durch die höhere Vorlauftemperatur wird sich der Energieverbrauch den Hauses definitiv erhöhen. Das ist auch durch eine höhere Anlagenaufwandszahl in den Berechnungen dokumentiert. Da ich diese Kosten  für die nächten 20 oder 30 Jahre tragen werde bin ich letztlich der Dumme!

Ich werde jetzt einen neuen Energieeinsparnachweis mit den den geänderten Daten (höheren Verbrauchsprognosen) bekommen. Da danach der E70 Standard immer noch eingehalten wird, scheinen auch die Vertraglichen Vereinbarungen mit T&C eingehalten zu werden.

Ich werde ich wohl mit diesem Gefühl leben müssen. Ist Geiz echt geil?


15.11.2012 da bis jetzt noch keine schriftlichen Begründungen für die Abweichung von der DIN vorgelegt wurden werde ich die Fa. MP erneut um diese bitten.

 

 

Zwischenstand:

Der Betriebsleiter der beauftragten HEIZUNGSFACHFIRMA sieht sich bei dieser Berechnung nicht an die DIN gebunden. Das ist für mich nicht nachvollziehbar da mir die Bestätigung des zuständigen Statikers vorliegt das die DIN nur eine Systemtemperatur für Fußbodenheizungen vorsieht (35/28).

Desweiteren wurde ein Neu berechneter Energieeinsparnachweis vorgelegt in dem mit der Vorlauftemperatur 40/33 gerechnet wurde. Da die DIN nach eigenen Angaben des Statikers diese Temperaturpaarung gar nicht vorsieht, verwundert mich das auch dieser Energieeinsparnachweis laut Deckblatt nach DIN berechnet wurde. Ich werde diesen Energieeinsparnachweis deshalb ebenfalls von einem Sachverständigen prüfen und nachrechnen lassen.


Ich warte jetzt auf die Übersendung der offiziellen gültigen Berechnungen zur Heizlastberechnung,  der Heizflächenberechnung und des  Energieeinsparnachweises für mein Haus da mir inzwischen mehrere unterschiedliche Versionen dieser Berechnungen vorliegen. Sollte weiterhin von der in der DIN 4701 Teil 10 festgelegten Systemtemperatur für Fußbodenheizungen abgewichen werden habe ich um einen Nachweis mit Quellenangabe gebeten warum die DIN bei den Berechnungen für mein Haus nicht gültig ist. Desweiteren sollen Stellungnahmen die nur mündlich gemacht wurden schriftlich vorgelegt werden, diese sollen vom beauftragten Statiker sowie vom Hersteller Vaillant kommen.


 

 

 

Problembeschreibung!