Lösung:

Mir wurden jetzt Fachinformationen zur Verfügung gestellt aus denen hervorgeht das im Fachhandwerkermenue der Steuerung eine Einstellung der Abschalttemperatur für die Nachtabsenkung vorgesehen ist. Wie gesagt, vorgesehen, diese Funktion wurde mir nicht erklärt oder eingestellt. Nur nach wiederholter Nachfrage und intensivem Bohren habe ich diese Informationen bekommen.Vielleicht bin ich als Halblaie schon zu ansprochsvoll, aber ich persönlich finde die Kommunikation mit dem Kunden in diesen Angelegenheiten nicht ausreichend. Der ganze Ärger hätte vermieden werden können wenn zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Informationen geflossen wären. Dann wäre es erst garnicht zu diesem schlechten Gefühl und Misstrauen gekommen das die Eskalation verursacht hat. Ich bin sauer und entäuscht!

Lösungsansatz:

Im letzten Gepräch wurde sich darauf verständigt das geprüft werden soll ob die Heizungssteuerung eine Aussentemperaturabhängige Steuerung der Nachtabsenkung vorsieht. Dies soll bei den neuesten Generationen der Heizungssteuerung die Berücksichtigung der Zusatzaufheizleistung unnötig machen. Es wird einfach beim unterschreiten einer bestimmten Aussentemperatur Nachts nicht mehr abgesenkt.

 

Unter dem Punkt "AT Durchheizen" kann man bei den Heizungssteuerungen von Vaillant die Temperatur festlegen bei deren unterschreiten die Nachtabsenkung ausgesetzt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischenstand:

Der Betriebsleiter der beauftragten HEIZUNGSFACHFIRMA

hat seine Berechnungen auf anderen Zahlen begründet. 

 

Für alle die sich mit der Materie etwas auskennen ist im folgenden Dokument zu erkennen das die Zusatz-Aufheizleistung (Wiederaufheizleistung) bei der Berechnung der Norm-Heizlast nicht berücksichtigt wurde. Diese ist notwendig damit nach einer Nachtabsenkung (die Vertraglich zugesichert ist) ein Wiederaufheizen des Gebäudes in einer angemassenen Zeit sichergestellt ist. Da die Norm-Heizlast schon knapp obererhalb der Leistungsgrenze der Anlage (bei einer Spreizung von 7°) liegt, werden wir bei berücksichtigung dieser Zusatz-Aufheizleistung sehr wahrscheinlich deutlich darüber liegen.

Ich erwarte eine Begründung warum die Berechnungen für die Wiederaufheizleistung nicht durchgeführt wurden.

Download
DIN EN 12831 Heizlast.pdf
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15.11.2012 Die pers. Meinung der ausführenen HEIZUNGSFACHFIRMA erscheint mir nicht ausreichend um die Ansprüche aus der DIN und dem Bauwerksvertrag zu wiederlegen. Ich warte auf entsprechende Dokumente bzw. Stellungnahmen.