Lösung!

Mir wurden jetzt Fachinformationen zur Verfügung gestellt aus denen hervorgeht das im Fachhandwerkermenue der Steuerung eine Einstellung der Abschalttemperatur für die Nachtabsenkung vorgesehen ist. Wie gesagt, diese Funktion wurde mir nicht erklärt oder von der HEIZUNGSFACHFIRMA wie vorgesehen eingestellt.

Auch hier handelt es sich eindeutig um einen Mangel!!!

Nur durch wiederholtes Nachfragen und intensives Bohren habe ich diese Informationen bekommen. 

Problembeschreibung!

 

In Gebäuden die mit "unterbrochenem Heizbetrieb" schreibt die DIN 12831 die Berücksichtigung einer "Zusatzaufheizleistung" vor. Räume mit unterbrochenem Heizbetrieb benötigen eine Aufheizleistung, um die geforderte Norm-Innentemperatur nach einer Absenkung innerhalb einer bestimmten Zeit erreichen zu können.

Die Normheizlast (Summe der Transmissionsverluste des Gebäudes) reicht nicht aus um nach der Absenkung die Temperatur im Gebäude in angemessener Zeit wieder auf die gewünschten Temperaturen aufzuheizen. Die Normheizlast ist nur ausgelegt um die Temperatur im Gebäude auf einem konstanten Wert zu halten.

In den Vertägen der T&C werden explizid "unterbrochener Heizbetrieb" vereinbart.

Im Punkt 21. Heizungsanlage und Trinkwassererwärmung heißt es wörtlich:

 "Über ein Zeitprogramm können Heizzyklen und Warmwassererwärmung individuell
bestimmt werden." Damit ist meiner Meinung nach eindeutig geregelt das der "Unterbrochene Heizbetrieb" in der Berechnung der Normheizlast berücksichtigt werden muss. Leider wurde in unserer Heizlastberechnung dieser Punkt nicht berücksichtigt und die Anlage mit einer geringeren Heizlast und entsprechend reduzierten Anlagenteilen aufgebaut. Um die Abweichung von der DIN und dem Bauwerksvertrag zu rechtfertigen wurde mir vom Fachbetrieb folgende Begründung gegeben:

 "Eine Berücksichtigung der Wiederaufheizleistung ist bei Wohngebäuden gemäß EN 12831 nicht erforderlich.

Durch die Trägheit der Fußbodenheizung und der sehr guten Dämmung des Hauses ist eine Absenkung praktisch nicht möglich.

Zur Veranschaulichung:

Eine hohe Gebäudemasse wirkt bei der Nachtabsenkung kontraproduktiv: Wird die Heizung abgestellt, erwärmt die Gebäudemasse die Raumluft. Ein Einfamilienhaus wiegt immerhin 150 bis 200 Tonnen. Über Nacht ausgekühlte Innenbauteile müssen am Morgen wieder aufgeheizt werden. Ein Fachbuch schreibt dazu: „Je größer die Wärmespeicherfähigkeit der internen Baumassen ist und je kleiner im Verhältnis dazu die Wärmeverluste des Gebäudes, desto niedriger sind die durch eingeschränkten Heizbetrieb erzielbaren Einsparungen.“ Sprich: Ein sehr gut gedämmtes, massives Haus kann durch die Nachtabsenkung nichts sparen, weil die gute Dämmung und die große Speichermasse das nächtliche Auskühlen verzögern. Ein leichtes und noch dazu schlecht gedämmtes Haus dagegen kann sehr wohl durch Nachtabsenkung sparen."

 "Ein Fachbuch" ist eine Meinung von vielen und wenig relevant wenn es um vertraglich vereinbarte und in der DIN 12831 vorgesehene Bestandteile geht. Durch die DIN 12831 und den Bauwerksvertrag ist "der unterbrochene Heizbetrieb" ein Anspruch auf den ich nicht verzichtet habe.

Selbst wenn die Nachtabsenkung nicht die gewünschten Energieeinsparungen ergibt, ist eine Vertraglich zugesicherte Leistung nicht duch irgendwelche Meinungen oder Überlegungen ungültig. Eine solche Änderung oder ein Ausschluß einer vertraglich zugesicherten Leistung bedarf meiner Meinung nach der Zustimmung beider Vertragsparteien. Die Pflicht zur Beachtung der anerkannten Regeln der Technik entstammt dem Grundsatz von Treu und Glauben und gilt für einen Bauvertrag schlechthin und somit gleichermaßen, wenn die gesetzlichen Regelungen der §§ 633 ff. BGB (Werksvertragsrecht) oder Teil B der VOB Vertragsgegenstand sind.

 

 

 

 

Andere Stimmen zum Thema:

Wenn die nächtliche Auskühlung nach einer Nachtabsenkung, so gering sie auch sein mag, morgens in ein oder zwei Stunden kompensiert werden soll, wird die Heizung in diesem Moment besonders stark gefordert. Die DIN EN 12 831 spricht von einer „Zusatzaufheizleistung“ bei „unterbrochenem Heizbetrieb“.

Falls die Heizungsanlage ohne Zusatzaufheizleistung dimensioniert ist, muss während der Aufheizphase entweder

  • eine wesentlich höhere Vorlauftemperatur gewählt werden als diese ohne Nachtabsenkung erforderlich wäre, die Heizkurve müsste höher eingestellt werden, was bei den meisten Anlagen nur ganztags möglich ist, oder
  • durch die vollständig geöffneten Thermostatventile strömt das Heizungswasser zu schnell so dass die Verweilzeit nicht ausreicht, das Wasser seine Wärme nicht an die Umgebung abgeben kann und im Rücklauf als heißes Wasser zum Kessel zurück fließt (Spreizung funktioniert nicht mehr).

Je nach Heizkessel und Heizkörper bewirkt das dann einen niedrigeren Wirkungsgrad. Dadurch sind die bis zu 3% nächtliche Einsparung schnell wieder verspielt!

 

 

Wie hoch ist der Aufwand für das Aufheizen am Morgen?

Wesentlich ist hier die notwendige höhere Leistung der Heizung, die um 30 bis 50 Prozent über dem Wert ohne Nachtabsenkung liegt. Wenn in Büros und Schulen über das Wochenende abgesenkt wird, dann kann die Zusatzleistung sogar bei 50 bis 70 Prozent liegen.

 

 

 

Richtig ist, dass durch die Nachtabsenkung am Morgen ein höherer Bedarf an Heizleistung auftritt. Definitiv falsch ist, dass man dafür gleich viel oder sogar mehr Heizwärme braucht, als man zuvor gespart hat. Der Grund hierfür ist leicht einzusehen. Relevant ist nicht die höchste benötigte Heizleistung, sondern die über 24 Stunden gemittelte Heizleistung. Diese hängt davon ab, wie viel Wärme dem Haus in 24 Stunden verloren geht, und zwar vor allem durch Wärmeleitung (durch Außenwände, Dach etc.) und durch die Lüftungsverluste. Es ist nun klar, dass diese entwichene Wärmemenge allein von der durchschnittlichen Innen- und Außentemperatur abhängt: Je wärmer es innen ist, desto mehr Wärme geht verloren.