Fakten! Auszug aus dem Bauwerksvertrag

23. Frischluftautomatik (Kontrollierte Wohnungslüftung System LUNOS)
Das Town & Country Haus wird mit einer kontrollierten Wohnungslüftung gemäß E DIN 1946-6 ausgestattet. Aus den Ablufträumen Küche, Gäste-WC, Badezimmer und Hauswirtschaftraum wird die Abluft mit mehrstufig schaltbaren Unterputz- AußenwandlOftern bzw. Über-Dach-Lüftern abgesaugt und ein Unterdruck erzeugt.
In allen Aufenthaltsräumen wie Wohnzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer und Schlafzimmer werden Außenwand- Luftdurchlässe vorgesehen, durch die, auf Grund des sich einsteHenden Unterdruckes, die gleiche Menge an frischer Luft nachströml, so dass die Raumluft kontinuierlich erneuert wird. Die Außenwand- Luftdurchlässe sind dabei mit einer Schalldämmung, Filter und Winddrucksicherung ausgerüstet.  Außenseitig werden sie mit einem schlagregendichten Außengitter mit Insektenschutz versehen. Um den Luftaustausch zwischen den einzelnen Räumen zu gewährleisten, werden die Innentüren mit einem ca. 1,5 cm breitem Luftspalt unterhalb des Türblattes ausgeführt.

8. Luft"Abgas-Schornstein mit Titanzinkverblechung
Einzügiger Luft- Abgas- Schornstein mit externer Verbrennungsluftzufuhr für Feuerstätten mit festen Brennstoffen in raumluftunabhängiger Betriebsweise, System: KAMTEC LAS-W oder gleichwertig nach Wahl des Auftragnehmers gemläß § 12 " Sonstiges", bestehend eus komplett gedämmten Mantelsteinen. Die Lage ist den Grundrissen zu entnehmen. Der Schornstein, 0 18 cm, Außenmaß ca. 42 x 42 cm. wird vom Erdgeschoss bis über Dach geführt. Der Luft-Abgas-Schomstein erhalt eine Titanzinkverblechung. Die Dachausstiegsluke und benötigte Trittroste sind im Preis enthalten. Hinweis! Die in der Visualisierung dargestellte Schornsteinhöhe kann von der tatsächlich erforderlichen Schornsleinhöhe abweichen!
Die Lage und Höhe des Schornsteines kann nach den Vorgaben des BundesImmissionsschutzgesetzes in Zusammenwirken mit der umgebenden Bebauung variieren. Die Kalkulation des Schonsteinpreises beruht auf folgenden Vorraussetzungen:
Der Schornstein wird 2.30 m über die Dachftäche bzw. 40 cm über First geführt.
Oie Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenster- und Tüföffnungen der umgebenden
Bebauung im Umkreis von 15 m liegen mindestens 1,0 m unterhalb der Austrittsöffnung des Schornsteines. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Vergütung der (hieraus bedingten) Mehraufwendungen.

Grundsätzliches!

Es gibt für Kaminöfen den "Raumluftunabhängigen Betrieb" und den "Raumluftunabhängigen Betrieb mit DIBt Zulassung". Der Raumluftunabhängige Betriebs ist meiner Meinung nach eindeutig Vertragsbestandteil da es keinerlei Hinweise auf eine erforderliche DIBT Zulassung für die anzuschließenden Kaminöfen gibt. Demnach müsste ich, meiner Meinung nach, unseren Kamin, der Raumluftunabhängig betrieben werden kann, anschließen können.

Raumluftunabhängiger Betrieb ohne DIBt Zulassung wird vom Schornsteinfeger wie Raumluftabhängiger Betrieb bewertet. Dies ist schon seit 2008 so festgelegt uns sollte einer Baufirma bekannt sein. Mir ist das erst kurze Zeit bekannt, genau seit dem Gespräch mit unserem Bezirksschornsteinfeger.  In der Planungsphase des Hauses gab es von der Fa. Lunos schon einen Hinweis auf dieses Problem. Die Fa. Lunos hat unsere Anlage geplant und die Problematik in der Planungsphase des Projektes bereits schriftlich erwähnt und auch in die Planungsunterlagen aufgenommen. Diese wurden uns auch erst nach Fertigstellung des Hauses und nur nach Aufforderung von uns ausgehändigt.Sowohl die Bestätigung des Herstellers für den Raumluftunabhängigen Betrieb als auch die Planungsunterlage habe ich hier mal angehängt.

Download
Austroflamm-Bestätigung Raumluftunabhäng
Adobe Acrobat Dokument 129.2 KB
Download
Planung der Kontrollierten Wohnungslüftung
LunosPlanung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 461.9 KB

Reaktion von Town und Country auf diese Problematik:

In den Sonstigen Vereinbarungen der Bauwerksverträge ab dem letzten Quartal 2011 wurde die Problematik wie folgt berücksichtigt: (zur Info: Die erwähnte FeuVo ist schon seit dem 11.03.2008 gültig!!)

 "Die Kombination von Kaminöfen mit raumlufttechnischen Anlagen (z.B. kontrollierte Be- und  Entlüftungsanlagen, Dunstabzugshauben ohne Umluft, Lunos) wird in Deutschland im §4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) geregelt. Es gibt zwei Lösungswege für den gemeinsamen Betrieb von Kaminöfen und Raumlufttechnischen Anlagen.
1. Raumluftunabhängiger Betrieb mit einem dafür zugelassenen Kaminofen
Der Kaminofen muß über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als raumluftunabhängige Kaminöfen des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBT verfügen. Die Verbrennungsluft muss von außen über eine bauseits zu legende Leitung an den zentralen Luftansaugstutzen dee Kaminofens geführt werden. Hierbei gelten erhöhte Anforderungen an die Dichtheit der Zuluftleitung und der Verbindungsstücke zum Schornstein. Die Muffen-/Stoßverbindungen der Zuluft- und Rauchgasrohre sind mit hitzefestem Kleber abzudichten.

2.Sicherheitsabschaltung von Raumlufttechnischen Anlagen bei gefährlichen Unterdruck.
Während des gemeinsamen Betriebs von raumluftabhängigen Kaminöfen und
raumlufttechnischen Anlagen (z.B. Dunstabzugshauben) ist durch eine geprüfte
Sichherheitseinrichtung zu gewährleisten, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann. Dazu muss ein Controller-, bzw. Unterdruckwächter eingebaut werden, welcher im Störfall (bei Auftreten von mehr als 4 Pa Unterdruck) die Lüftungsanlage abschaltet. Dieser ist nicht im Kaufpreis des Schornsteins enthalten und kann zusätzlich beauftragt werden."

 

Eigene Überlegungen  "VORSICHT MEINE EINSCHÄTZUNG :-)"

Bei 3 Aktiven Elementen die jeweils 30m³/h (Stufe 1) bzw 60m³/h (Stufe 2) leisten, müssen beim normalen Betrieb (permanent, nicht abschaltbar) der Lüftungsanlage insgesammt 90m³/h  Luft über die passiven Elemente (ALD36,5) nachgeführt werden. Die Volumenstöme bei bestimmten Unterdrücken der Passiven Elemente kann man den Datenblättern ders Herstellers entnehmen. Außenwand-Luftdurchlass ALD 36,5 ( aus Technische Daten):

Volumenstrom:
Druckdifferenz 8 Pa:        24 m³/h
Druckdifferenz 4 Pa:        18 m³/h

Bei uns sind in anfangs nur 4 passive Elemente des Typs ALD 36,5 eingebaut worden . Das ergibt bei einem angenommenen Unterdruck von 4 Pa 4*18 m³/h gleich 72 m³/h. Die Infiltration ist, bestätigt durch den Blower-Door Test, rechnerisch quasi zu vernachlässigen da wir hier im Passivhausbereich liegen. Nach dieser einfachen Überlegung verstehe ich auch warum der Differenzdruckschalter bei uns permanent abriegelt. Der rechnerische Betriebsunterdruck der Anlage in der Grundstufe muss nach diesen Überlegungen schon über dem (für den Raumluftabhängigen Betrieb zugelassenen) Wert von 4 Pa. liegen. Ein paralleler Betrieb von Lüftungsanlage und Raumluftabhängigem Kamin ist somit nicht realisierbar. Der Differenzdruckschalter muss somit die Lüfttungsanlage permanent abschalten.

Da ich bei meinen Recherchen keinen Kaminofen mit DIBT Zulassung finden konnte der für Unterdrücke von mehr als 8 Pa zugelassen ist, kann selbt ein Betrieb mit der DIBT Zulassung rechnerisch nicht funktionieren da die Unterdrücke der Anlage auf Stufe 2 selbst die 8 Pa rechnerisch deutlich überschreiten. Wenn, wie laut Planung möglich, 2 der 3 aktiven Elemente auf Stufe 2 geschaltet sind werden 150m³/h Luft aus dem Gebäude geblasen. Die passiven Elemente können aber bei dem zugelassenen  Unterdruck von 8 Pa jeweils 24m³/h Luft nachführen, das ergigt bei 4 passiven Elementen 96m²/h. Da mehr Luft abgesaugt (150m³/h) wird als nachgeführt wird (96m³/h)muss der Unterdruck also demnach deutlich über 8 Pa steigen.  Somit bleibt selbst bei den neuen "angepassten" Verträgen und dem Betrieb eines Ofens mit DIBT Zulassung für den Raumluftunabhängigen Betrieb für mich ein Fragezeichen. Man sollte diese Problematik bei der Abnahme der Feuerstelle durch den Bezirksschornsteinfeger unbedingt ansprechen, denn ...

 

... der Eigentümer trägt vor dem Gesetzgeber die Verantwortung für die betriebene Anlage! 

 

Sollte es zu einem Störfall kommen (der nach Aussage unseres Schornsteinfegers lebensgefährlich sein kann) ist zuerst einmal der Eigentümer dafür verantwortlich das die Anlage in einem einwandfreien Zustand ist!

 

Inzwischen habe ich durch Nachrichten von anderen Bauherren bestätigt bekommen das die DIBT Zulassungen für Raunluftunabhängige Kaminöfen nur bir zu einen Differenzdruck von 8 Pa gelten. Definitiv ist somit ein Problem bei der Zulassung der Feuerstelle beim gleichzeitigen Betrieb der Lüftungsanlage möglich. Man sollte sich da genau beraten lassen und die Unbedenklichkeit des parallelen Betriebes der Lüftungsanlage und des Kaminofens vom Bauträger bzw. Architekt bescheinigen lassen! Für den späteren Betrieb ist wie schon beschrieben der Eigentümer der Anlage verantwortlich.