Ergebnis:

 

25.11.2012 In unserm letzten Gespräch wurde auch dieser Punkt besprochen. Fakt ist jedoch das uns ein falscher Energieeinsparnachweis ausgehändigt wurde, die Daten waren nicht korrekt!!! Die geänderten Vorlauftemperaturen mussten nachträglich entsprechend der Bauausführung angepasst werden! Damit ist das Vorliegen eines Mangels bestätigt!

Sehr wahrscheinlich ist der rechtliche Anspruch auf die im Energieeinsparnachweis geplante Vorlauftemperatur von 35/28°C schwer durchzusetzen. Es müsste hier zu einem Rechtsstreit kommen, diesen Weg werden wir nicht gehen!

Ein Gefühl bleibt jedoch: Es wurde vom Heizungsbauer ohne technische Notwendigkeit eine höhere Vorlauftemperatur angenommen. Das lässt sich meiner Meinung nach nur mit Kosteneinsparungen beim Aufbau der Anlage begründen. Durch die höhere Vorlauftemperatur wird sich der Energieverbrauch den Hauses definitiv erhöhen. Das ist auch durch eine höhere Anlagenaufwandszahl in den Berechnungen dokumentiert. Da ich diese Kosten  für die nächten 20 oder 30 Jahre tragen werde bin ich letztlich der Dumme!

Ich werde jetzt einen neuen Energieeinsparnachweis mit den den korrekten Daten (höheren Verbrauchsprognosen) bekommen. Da danach der E70 Standard immer noch eingehalten wird, scheinen auch die Vertraglichen Vereinbarungen mit T&C eingehalten zu werden.

Ich werde ich wohl mit diesem Gefühl leben müssen. Ist Geiz echt geil?

 

Aus der DIN 4701 Teil 10 geht die Systemtemperatur für Flächenheizsysteme hervor.

Diese beträgt laut Tabelle in der DIN 35/28°C. Mit dieser Temperatur wurde unser Energieeinsparnachweis hergestellt der eine Planungsgrundlage für unser Haus ist.

So wird festgestellt ob und festgelegt wie ein Haus die Vorgaben der EnEV erfüllt oder sogar übertrifft (E70 Standard...). 
Alle Physikalischen Größen der Planung im Energieeinsparnachweis die vom Statiker und dem Gesetzgeber festgelegt worden sind für die weitere Planung und Ausführung der nachfolgenden Gewerke eigentlich bindend. Änderungen sind dem Statiker umgehend mitzuteilen damit er die Berechnungen korrigieren kann.

So kann zum Beispiel ein Putzer, der das Wärmedämmverbundsystem ausführt, nicht aus Kostengründen die Dämmung dünner oder mit einem schlechteren K-Wert auswählen. Er ist an die Vorgaben des Energieeinsparnachweises gebunden!

Auch der Fensterbauer ist an die Vorgaben gebunden, dieser kann nicht nach eigenem Ermessen die Fenster mit einem schlechteren K-Wert einbauen. Dies hätte Einfluß auf die Ergebnisse des Energieeinsparnachweises.

Der Rohbauer der anstatt Porenbeton in Bimsstein oder KS bauen würde, bekäme sicherlich auch Probleme mit der Abnahme dieser Leistung da die zu verwendenden Materialien genau festgelegt sind.

Die Dämmung, unter der Fußbodenheizung, muss der Heizungsbauer exakt nach den Vorgaben aus dem Energieeinsparnachweis ausführen.

Genau wie alle diese Physikalischen Größen festgelegt sind (am Anfang der Planung stehen immer die Vorgaben aus dem Energieeinsparnachweis), ist auch die Systemtemperatur für Flächenheizsysteme (sprich die Vorlauftemperatur) im Energieeinsparnachweis durch die DIN 4701 festgelegt.

Die Berechnung der Normheizlast nach DIN 12831 und der Heizflächenauslegung nach DIN EN 1264 wird durch die ausführende Heizungsfachfirma in Kenntnis des Energieeinsparnachweises und unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Festlegungen durchgeführt.

Warum sollte, wenn sich alle anderen Gewerke an die Vorgaben des Statiker halten müssen,  bei der Auslegung der Heizungsanlage ohne technische Notwendigkeit von den Vorgaben abgewichen werden dürfen? Das kann ich nicht nachvollziehen.

Gründe für die Annahme einer höheren Vorlauftemperatur könnten die dadurch einfachere Berechnungen und Ausführungen der Heizflächen sein. In Badezimmern sind aufwändigere und kostspieligere Maßnahmen notwendig um mit der in der DIN vorgebenen Vorlauftemperatur 35/28 die erforderliche Wärmemenge zu erbringen. Bei einem Neubau, ohne technische Besonderheiten, gibt es meiner Meinung nach keine technische Erklärung sondern nur finanzielle Gründe für ein Abweichen von Vorgaben aus den Berechnungen nach EnEV.

 

Es gibt viele Aussagen und Meinungen von noch mehr Fachleuten zu diesem Thema. Eine gemeinsame Aussage ist jedoch meinen Recherchen nach, das eine höhere Vorlauftemperatur einen höheren Energieverbrauch nach sich zieht.

Müsste ich das akzeptieren wenn bei der Bauausführung ohne technische Notwendigkeit gespart würde und ich die Zeche in Form von höheren Heizkosten Jahrzehnte lang bezahlen müsste? Ich finde nicht! Das ist ebenfalls ein großes Ärgerniss, zumal ich jetzt anscheinend nachweisen muss das Angaben aus DIN Normen bindend sind!

Diese Frage ist grade in Klärung, es gibt da wohl verschiedene Meinungen.

 

Die ausführende HEIZUNGSFACHFIRMA sagt dazu:

"Die DIN / EN gibt keine Vorgabe zur Auslegung der Fußbodenheizung.

Hier möchte ich nochmals festhalten, dass nicht ich die Vorgaben zur Auslegung der Berechnung mache sondern diese durch Zewotherm gemäß der gültigen Normen gemacht wird."

 

Dazu möchte ich anmerken:
Aus der DIN 4701 Teil 10 geht die Systemtemperatur für Flächenheizsysteme eindeutig hervor! Diese ist Grundlage der ersten Berechnungen nach ENEV2009 unseres Statikers. Die Berechnung der Heizflächen geschieht nach Vorgabe der notwendigen Parameter durch den Auftraggeber. Dazu gehören neben anderen Angaben auch die Vorgabe der Vorlauftemperatur. Erst durch unser massives Einwirken wurde der Energieeinsparnachweis mit den korrekten Daten neu berechnet. Der Energieverbrauch des Hauses ging dadurch nachweislich hoch!!! Das zeigt eindeutig das die Planung des Hausen von einer Vorlauftemperatur von 35°/28° ausging. Die Daten wurden dann von der ausführenden HEIZUNGSFACHFIRMA (vermutlich weil es preiswerter aufzubauen ist) auf 40°/33°geändert. Laut Gesetz müssen alle Änderungen die von der Planung abweichen an den Ersteller des Wärmeschutznachweises gemeldet werden damit dieser mit den Änderungen eine neue Berechnung anfertigt. Es muss dadurch sichergestellt werden, dass auch mit diesen Änderungen das Haus die Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt.