LÖSUNG:
Auch diese DIN Vorschrift war dem Betriebsleiter der beauftragten HEIZUNGSFACHFIRMA nach seiner eigenen Aussage bekannt, er vermutete das seine Mittarbeiter hier bei der Bauausführung nicht das richtige Material dabei gehabt hätten. Es soll auch in diesem Fall bei dem zu vereinbarenden Termin eine DIN konforme Lösung hergestellt werden.
07.11.2012 Heute wurde auch dieser Punkt in Ordnung gebracht.
Dieser Punkt ist noch in Prüfung jedoch weisen erste Recherchen darauf hin. Meiner Meinung nach mus:
die Ausblaseleitung als freier Auslauf über dem Abwasseranschuss hergestellt werden (Abstand zwischn Ablauftrichter und Ausblaseleitung 2 x d, mindestens aber 20 mm). Dies geht auch aus der DIN EN 1717 hervor, wenn
mir genauere Informationen vorliegen werde ich diese hier einstellen. Da bei uns die Ausblasleitung direkt mit dem Abfluß verbunden wurde stellt dies, meiner Meinung nach, auch einen Verstoß
gegen geltende Gesetze zum Schutz des Trinkwassers vor Verkeimung dar.
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